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Verlässlich. Fachkundig. Lösungsorientiert.

Grenzüberschreitende Rechtsberatung – Ihre Spezialistin für internationales Recht.

Kanzlei Hubacek Rechtsanwältin Klara Hubacek

KLARA HUBACEK

Rechtsanwältin LL.M.

Unterschrift
  • Zivilrecht

    Allgemeines Zivilrecht mit Fokus auf grenzüberschreitende Angelegenheiten. Ich vertrete hauptsächlich Unternehmer aus den Branchen Autohandel, Photovoltaik, Bauwesen und Elektroinstallationen. Typischerweise handelt es sich um Kaufverträge, Dienstleistungsverträge, Werkverträge sowie Zahlungsansprüche, Gewährleistungsansprüche, Schadensansprüche und Vertragsstrafen. Ich berate Sie gerne nicht nur in Streitangelegenheiten, sondern auch bei der Vertragsgestaltung und Rechtsprävention. Im Bereich des tschechischen Rechts werden Immobilienverträge von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen nicht nur überprüft, sondern auch gestaltet. Zudem wird die gesamte Umschreibung des Eigentumsrechts im Grundbuchamt betreut. Hierfür stehe ich Ihnen kompetent zur Seite. Ich gewährleiste die Vertretung sowohl vor deutschen als auch vor tschechischen Gerichten, wobei ich eng mit meinen Partnerkanzleien vor Ort zusammenarbeite.

  • UN Kaufrecht

    Das UN-Kaufrecht (CISG = UN-Convention on the International Sale of Goods) bezweckt die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für Kaufverträge im internationalen Warenverkehr. Es geht als staatsvertraglich vereinheitlichtes Sachrecht den internationalen Privatrechten und den nationalen Sachrechten vor. Die Parteien können die Anwendbarkeit des CISG vertraglich ausschließen oder von seinen Bestimmungen abweichen. Das UN-Kaufrecht wird auch oft durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen. Ich berate Sie gerne über die Gründe für und gegen den Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie über seine formal richtige Formulierung.

  • Internationales Privatrecht

    Das internationale Privatrecht befasst sich mit den Fragen, welches Recht in Fällen mit Auslandsbezug anwendbar ist und welche Gerichtszuständigkeit gegeben ist. Wenn die Parteien keine Rechtswahl oder keine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen haben, richtet sich das anwendbare Recht oder die Gerichtszuständigkeit nach den EU-Rechtsvorschriften oder den inländischen Kollisionsnormen. Besonders in grenzüberschreitenden Angelegenheiten spielt die Rechtswahl bzw. die Bestimmung des anwendbaren Rechts eine entscheidende Rolle.

  • Vertragsrecht 

    Ich berate Sie komptent bei der Vertragsgestaltung in unterschiedlichsten Bereichen, um die geplanten Vertragsbeziehungen optimal zu regeln. Zu meinen Leistungen gehören selbstverständlich auch die Überprüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen sowie die Prüfung bestehender Verträge, um Ihre Ansprüche und Abwehrmöglichkeiten beurteilen zu können.

  • Firmengründung und Gesellschaftsrecht

    Ich biete komplexe Unterstützung bei der Firmengründung in Deutschland oder Tschechien an. Dies umfasst die Beratung zur passenden Rechtsform sowie zur Abgrenzung zu anderen Geschäftsmöglichkeiten im Ausland. Darüber hinaus übernehme ich die Gestaltung, Überprüfung und Anpassung von Gründungsdokumenten. Ich kümmere mich um die Kommunikation mit dem Notariat, die Wahrnehmung von Terminen beim Notar und die Organisation des Firmensitzes. Zudem vertrete ich Sie beim Handelsregister und Finanzamt, einschließlich der Gewerbeanmeldung. Darüber hinaus unterstütze ich Sie bei verschiedenen Firmenänderungen, wie beispielsweise der Änderung des Firmensitzes, der Veräußerung von Geschäftsanteilen und Fusionen.

  • Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung 

    Die Forderungsdurchsetzung im inländischen Mahnverfahren vor einem deutschen oder tschechischen Gericht stellt eine schnellere und kostengünstigere Variante im Vergleich zum streitigen Klageverfahren mit anschließenden Zwangsvollstreckungsverfahren dar. Das tschechische Mahnverfahren ist im Vergleich zum deutschen einstufig. Es kennt keinen Vollstreckungsbescheid; stattdessen wird der Mahnbescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist direkt vollstreckbar. Alternativ steht für grenzüberschreitende Forderungen das europäische Mahnverfahren mit dem Zahlungsbefehl zur Verfügung.

  • Internationales Arbeitsrecht

    Zu den häufigsten Fragen des grenzüberschreitenden Arbeitsrechts gehören die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland, die Ausübung der Beschäftigung für einen ausländischen Arbeitgeber im Inland sowie die Arbeitnehmerüberlassung und Entsendung von Arbeitnehmern.

  • Internationales Insolvenzverfahren

    Wenn der Vertragspartner nicht mehr insolvent ist und über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, kann die Forderung nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden. Stattdessen muss der Gläubiger sie im Insolvenzverfahren anmelden. Ich unterstütze Sie gerne bei der Forderungsanmeldung und übernehme auch die Vertretung im gesamten Insolvenzverfahren, beispielsweise bei der Gläubigerversammlung. Sollte die Forderung vom Verwalter oder einem anderen Gläubiger bestritten werden, stehe ich Ihnen im Feststellungsverfahren zur Seite. Die Vorgehensweise gilt unabhängig davon, ob es sich um einen deutschen oder tschechischen Gläubiger handelt. Ich berate und vertrete Sie kompetent auch im Falle einer tschechischen Insolvenz. Das Insolvenzverfahren in Tschechien ist grundsätzlich mit der deutschen Regelung vergleichbar.

  • Internationales Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

    Auf dem Gebiet des internationalen Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts kommt es zu zahlreichen Rechtssituationen. Die typischen Sachverhalte umfassen Verkehrsunfälle und Verstöße gegen Verkehrsregeln, Arbeitnehmerüberlassung, das Mitführen von Bargeld sowie andere zollrechtliche Angelegenheiten.

  • Internationales Erbrecht

    Seit dem 17. August 2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Irland und Dänemark. Diese Verordnung enthält Bestimmungen zu Erbfällen mit sogenannter Auslandsberührung und vereinheitlicht sowie vereinfacht das Erbverfahren in solchen Fällen. Bei älteren Erbschaftsangelegenheiten mit Auslandsbezug gelten die jeweiligen Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie das daraus resultierende anwendbare Recht des konkreten Staates oder auch beider Staaten (sog. mobiler Konflikt). Auch hier ist die Gerichtszuständigkeit eine wesentliche Frage.

ANWALTLICHE 

SCHWERPUNKTE 

Zu meiner Person

Als tschechische Rechtsanwältin (Advokat) und zugelassene deutsche Rechtsanwältin spezialisiere ich mich auf grenzüberschreitende Rechtsangelegenheiten zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik.

Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen der Nachbarländer ergeben interessante Sachverhalte und Rechtslagen, wie beispielsweise die Anwendung tschechischen Rechts vor deutschen Gerichten und umgekehrt. 

 

Dank meiner fundierten Kenntnisse des tschechischen und deutschen Rechts, meiner langjährigen Prozesserfahrung und meiner Sprachkenntnisse stehe ich Ihnen kompetent zur Seite. 

Ebenso mein Verständnis für die Verkehrssitten und Mentalitäten beider Länder ermöglicht es mir, Ihnen eine optimale Beratung und Lösung Ihres Falles anzubieten. 

 

Für noch mehr Effizienz kooperiere ich mit Partnerkanzleien in der Tschechischen Republik, die mich vor Ort unterstützen.

Selbstverständlich übernehme ich gerne auch rein inländische Mandate und betreue diese mit höchster Professionalität.

2007

Masterabschluss der Rechtswissenschaften

an der Palacky

Universität in Olmütz

2008

angestellt als Rechtsanwaltsanwärterin 

2011

Zulassung als tschechische Rechtsanwältin

(advokat), Selbständigkeit 

2013

LL.M. (Internationalisierung und Europäisierung des Rechts) 

Goethe Universität Frankfurt am Main 

2014

angestellt als niedergelassene europäische Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main 

2018

Zulassung als deutsche Rechtsanwältin, selbständige Rechtsanwältin 

KONTAKT

Kanzlei Hubacek Rechtsanwältin Klara Hubacek

Zum Stausee 14

64354 Reinheim 

Deutschland

Mobil:+49 15111958676

E-Mail: info@kanzlei-hubacek.com 

Web: www.kanzlei-hubacek.com 

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